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Die Private Krankenversicherung ist eine privatwirtschaftliche
Versicherung zur Deckung anfallender, gesundheitsbezogener
Kosten. Die wichtigsten Merkmale und Unterscheidunbspunkte
zur gesetzlichen Krankenversicherung liegen in diesen Punkten:
Leistung
Kosten
Personenkreis
Auswahlrecht der Versicherung
Abrechnung
Familienversicherung
Leistung
Wichtigster Unterscheidungspunkt ist die Leistung. Während
die GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) relativ standardisierte Leistungen anbietet, ist
die Leistung der PKV (Private Krankenversicherung) - also konkret, welche Gesundheitskosten
durch die Versicherung genau erstattet werden - abhängig
vom individuellen Versicherungsvertrag. Wichtige Unterschiede
sind zum Beispiel Chefarztbehandlung, Zahnersatz und Kuraufenthalte.
Kosten
Bei der privaten Krankenversicherung ist das Einkommen im
Gegensatz zur GKV nicht die Grundlage der Beitragsbemessung
sondern die Beiträge hängen von der gewünschten
Leistung (Versicherungsumfang) und von versicherungsrelevanten
Eigenschaften der zu versichernden Person ab (z.B. Alter,
Eintrittsdatum, Geschlecht, usw.).
Mehr zum Thema Beitragsberechnung für die Private Krankenversicherung
Personenkreis
Im Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung
steht die Private Krankenversicherung nicht allen Personen offen. Der Kreis der
Personen, die sich privat krankenversichern können,
hängt von den aktuellen Entscheidungen des Gesetzgebers
ab. Relevant ist die Form der Beschäftigung (abhängig
beschäftigt oder selbständig beschäftigt)
und bei abhängig Beschäftigten die Höhe des
Bruttojahreseinkommens. Entscheidend ist hier die sogenannte
Versicherungspflichtgrenze, die vom Gesetzgeber laufend
angepasst wird.
Mehr zu Personen mit Zugang zur PKV
Weitere Voraussetzungen zum Wechsel
Für einen Wechsel in die PKV sind neben der Versicherungspflichtgrenze
und dem Berufsstatus weitere Aspekte wichtig. Dazu zählt das
Einstrittsalter, denn ab dem 55. Lebensjahr ist ein Zugang zur privaten
Krankenversicherung in der Regel nicht mehr möglich. Die Beantwortung
der Gesundheitsfragen ist außerdem ausschlaggebend, um den Vertrag auf
Vorerkrankungen abzustimmen. Verbraucherverbände raten dazu,
ausführliche Informationen und Fristen zum PKV Wechsel zu berücksichtigen.
Mehr zu Informationen und Fristen zum PKV Wechsel
Auswahlrecht der Versicherung
Ein Krankenversicherungsunternehmen kann sich seine Kunden
aussuchen. So kann ähnlich wie z.B. bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung
der Vertragsabschluß verweigert werden. Es besteht
also keine Verpflichtung zum Vertragsabschluß (Kontrahierungszwang).
Abrechnung
Im Gegensatz zur GKV muss der privat Versicherte ärztliche
Leistungen zunächst selbst bezahlen, reicht die Rechnungen
dann bei seiner Versicherung ein und bekommt die Kosten
erstattet. Der PKV-Versicherte muss also über ausreichende
liquide Mittel verfügen. Allerdings ist es für
größere Rechnungssummen (z.B. nach einer Operation)
nicht erforderlich, diese sofort auszugleichen. In diesem
Fall wird die Rechnung schnellstmöglich eingereicht
und nach Überweisung durch die Private Krankenversicherung wird die
Rechnung ausgeglichen.
Familienversicherung
Im Gegensatz zur gesetzlichen KV muss jede Person
einzeln versichert werden und zahlt einen eigenen Beitrag.
Dazu gehören auch die Kinder der Familie.
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