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Private Krankenversicherung

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Die Private Krankenversicherung ist eine privatwirtschaftliche Versicherung zur Deckung anfallender, gesundheitsbezogener Kosten. Die wichtigsten Merkmale und Unterscheidunbspunkte zur gesetzlichen Krankenversicherung liegen in diesen Punkten:

• Leistung
• Kosten
• Personenkreis
• Auswahlrecht der Versicherung
• Abrechnung
• Familienversicherung

Leistung
Wichtigster Unterscheidungspunkt ist die Leistung. Während die GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) relativ standardisierte Leistungen anbietet, ist die Leistung der PKV (Private Krankenversicherung) - also konkret, welche Gesundheitskosten durch die Versicherung genau erstattet werden - abhängig vom individuellen Versicherungsvertrag. Wichtige Unterschiede sind zum Beispiel Chefarztbehandlung, Zahnersatz und Kuraufenthalte.

Kosten
Bei der privaten Krankenversicherung ist das Einkommen im Gegensatz zur GKV nicht die Grundlage der Beitragsbemessung sondern die Beiträge hängen von der gewünschten Leistung (Versicherungsumfang) und von versicherungsrelevanten Eigenschaften der zu versichernden Person ab (z.B. Alter, Eintrittsdatum, Geschlecht, usw.).
Mehr zum Thema Beitragsberechnung für die Private Krankenversicherung

Personenkreis
Im Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung steht die Private Krankenversicherung nicht allen Personen offen. Der Kreis der Personen, die sich privat krankenversichern können, hängt von den aktuellen Entscheidungen des Gesetzgebers ab. Relevant ist die Form der Beschäftigung (abhängig beschäftigt oder selbständig beschäftigt) und bei abhängig Beschäftigten die Höhe des Bruttojahreseinkommens. Entscheidend ist hier die sogenannte Versicherungspflichtgrenze, die vom Gesetzgeber laufend angepasst wird.
Mehr zu Personen mit Zugang zur PKV

Weitere Voraussetzungen zum Wechsel
Für einen Wechsel in die PKV sind neben der Versicherungspflichtgrenze und dem Berufsstatus weitere Aspekte wichtig. Dazu zählt das Einstrittsalter, denn ab dem 55. Lebensjahr ist ein Zugang zur privaten Krankenversicherung in der Regel nicht mehr möglich. Die Beantwortung der Gesundheitsfragen ist außerdem ausschlaggebend, um den Vertrag auf Vorerkrankungen abzustimmen. Verbraucherverbände raten dazu, ausführliche Informationen und Fristen zum PKV Wechsel zu berücksichtigen.
Mehr zu Informationen und Fristen zum PKV Wechsel

Auswahlrecht der Versicherung
Ein Krankenversicherungsunternehmen kann sich seine Kunden aussuchen. So kann ähnlich wie z.B. bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung der Vertragsabschluß verweigert werden. Es besteht also keine Verpflichtung zum Vertragsabschluß (Kontrahierungszwang).

Abrechnung
Im Gegensatz zur GKV muss der privat Versicherte ärztliche Leistungen zunächst selbst bezahlen, reicht die Rechnungen dann bei seiner Versicherung ein und bekommt die Kosten erstattet. Der PKV-Versicherte muss also über ausreichende liquide Mittel verfügen. Allerdings ist es für größere Rechnungssummen (z.B. nach einer Operation) nicht erforderlich, diese sofort auszugleichen. In diesem Fall wird die Rechnung schnellstmöglich eingereicht und nach Überweisung durch die Private Krankenversicherung wird die Rechnung ausgeglichen.

Familienversicherung
Im Gegensatz zur gesetzlichen KV muss jede Person einzeln versichert werden und zahlt einen eigenen Beitrag. Dazu gehören auch die Kinder der Familie.

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