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Versicherungspflichtgrenze 2011 für die Krankenversicherung
50.850 EUR Bruttogehalt / Jahr
Diese Einkommensgrenze entscheidet darüber, ob man sich pflichtversichern muß (gesetzliche Krankenversicherung)
oder sich in einer privaten Krankenversicherung absichern kann.
Die Versicherungspflichtgrenze gilt nur für Angestellte.
Selbstständige & Freiberufler sowie Beamte. Diese Personengruppen können sich unabhängig vom Einkommen privat
krankenversichern.
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Die Versicherungspflichtgrenze für das Jahr 2010 in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung lag bei 49.950 Euro im Jahr,
was auf den Monat umgerechnet ca. 4162,5 € bedeutete.
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