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Versicherungspflichtgrenze 2011

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Versicherungspflichtgrenze 2011 für die Krankenversicherung

50.850 EUR Bruttogehalt / Jahr

Diese Einkommensgrenze entscheidet darüber, ob man sich pflichtversichern muß (gesetzliche Krankenversicherung) oder sich in einer privaten Krankenversicherung absichern kann.

Die Versicherungspflichtgrenze gilt nur für Angestellte. Selbstständige & Freiberufler sowie Beamte. Diese Personengruppen können sich unabhängig vom Einkommen privat krankenversichern.


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Die Versicherungspflichtgrenze für das Jahr 2010 in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung lag bei 49.950 Euro im Jahr, was auf den Monat umgerechnet ca. 4162,5 € bedeutete.